Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Datafence GmbH

für Online-Webinare und Schulungen und Flatrate-Pakete

Stand: 01.06.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Online-Webinaren, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen, sowie über die Bereitstellung von Flatrate-Paketen (Jahrespaketen), die zwischen der

Datafence GmbH
Torgauer Str. 5, 01127 Dresden

– nachfolgend „Anbieter“ –

und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Teilnehmer“ – geschlossen werden.

(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Die Darstellung von Webinaren, Schulungen und Flatrate-Paketen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Mit Absenden des Bestell-/Anmeldeformulars (unter Auswahl des gewünschten Tarifs bei Flatrate-Paketen) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt durch Annahme in Form einer Bestätigungs-E-Mail zustande.

(4) Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Tarifgrenzen

 

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungsmodus bei Einzelveranstaltungen: Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachgang der Veranstaltung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Zahlungsmodus bei Flatrate-Paketen: Die Vergütung für Flatrate-Pakete wird jeweils für 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Der Betrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Einhaltung der Tarifgrenzen bei Flatrate-Paketen: Die Tarife (S, M, L) basieren auf der Gesamtanzahl der im Unternehmen des Teilnehmers beschäftigten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.Steigt die Mitarbeiteranzahl während der Vertragslaufzeit über die Grenze des gebuchten Tarifs, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vertrag wird ab dem Monat der Überschreitung automatisch auf den nächsthöheren Tarif umgestellt und die Differenz anteilig nachberechnet.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei ausstehenden Zahlungen den Zugang zur Webinar-Flatrate und zum Archiv bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.

(6) Gewährt der Anbieter einen Gruppenrabatt bei Einzelveranstaltungen, setzt dies die Anmeldung mehrerer Personen desselben Unternehmens oder derselben Organisation voraus. Die rabattierte Teilnahmegebühr wird in der Rechnung entsprechend berücksichtigt.

§ 3a Vertragslaufzeit und Kündigung von Flatrate-Paketen

(1) Verträge über Flatrate-Pakete (Jahrespakete) haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei spätestens 6 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@datafence.de).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Kein Widerrufsrecht

 

(1) Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

§ 5 Durchführung von Online-Webinaren und Flatrate-Leistungen

 

(1) Die Durchführung von Live-Webinaren und Online-Schulungen erfolgt über eine externe Webinarplattform. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die technischen Voraussetzungen (Internetverbindung, Endgerät, Audioausgabe).

(2) Besondere Bedingungen für die „Anwalts-Sprechstunde“ (Office Hours): Der Anbieter stellt im Rahmen des Flatrate-Pakets eine firmenübergreifende, offene Online-Rechtssprechstunde im Umfang von insgesamt 5 Stunden pro Vertragsjahr zur Verfügung. Der Teilnehmer ist berechtigt, mit seinen Beschäftigten an diesen Sammel-Terminen teilzunehmen und Fragen einzubringen. Es handelt sich um ein kollektives Format; ein Anspruch auf exklusive, individuelle Einzelberatung unter Ausschluss anderer Teilnehmer besteht nicht. Nicht genutzte Stunden verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsjahres ersatzlos.

(3) Besondere Bedingungen für den Archiv-Vollzugriff: Der Zugriff auf das Video-Archiv und die Mediathek ist an die aktive Laufzeit des Flatrate-Pakets gebunden. Mit Beendigung des Vertrages erlischt die Zugriffsberechtigung des Teilnehmers und seiner Mitarbeiter vollständig.

(4) Eine Aufzeichnung der Live-Termine durch den Teilnehmer ist strikt unzulässig. Der Anbieter ist berechtigt, die Webinare selbst aufzuzeichnen und im Archiv zur Verfügung zu stellen.

(5) Verfügbarkeit digitaler Inhalte: Für kostenpflichtige Online-Inhalte und den Archivzugriff gewährleistet der Anbieter eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung fallen reguläre Wartungsfenster, die jede Woche bis zu 8 Stunden betragen können und in der Regel zwischen 0:00 Uhr und 8:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden.

§ 6 Vertraulichkeit der Zugangsdaten

 

(1)Die dem Teilnehmer und seinen Beschäftigten übermittelten Zugangsdaten für Live-Schulungen, die Webinar-Flatrate und das Archiv sind personenbezogen und ausschließlich zur internen Nutzung im Rahmen des gebuchten Tarifs bestimmt.

(2) Eine gemeinsame Nutzung eines einzelnen Accounts durch mehrere Personen oder die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb der Organisation ist unzulässig. Für die Nutzung durch mehrere Personen müssen entsprechende Team-Accounts eingerichtet oder die passenden Tarifstufen gewählt werden.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

§ 7 Rücktritt / Stornierung von Einzelveranstaltungen

(Hinweis: Dieser Paragraph gilt ausschließlich für die Buchung von separaten Einzelterminen, nicht für Flatrate-Pakete)
 

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Erfolgt der Rücktritt fristgerecht und wurde die Teilnahmevergütung bereits gezahlt, wird diese vollständig erstattet.

(3) Erfolgt der Rücktritt 29 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn, werden lediglich 20 % der bereits gezahlten Teilnahmevergütung erstattet. Im Übrigen bleibt die Vergütung geschuldet.

(4) Der Teilnehmer ist berechtigt, anstelle der eigenen Teilnahme eine Ersatzperson zu benennen. Die Benennung hat rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zu erfolgen.

(5) Die Rücktrittserklärung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird die Mitteilung per E-Mail empfohlen.

§ 8 Rücktritt durch den Anbieter / Mindestteilnehmerzahl

 

(1) Der Anbieter ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl festzulegen. Diese wird in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben.

(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Der Rücktritt erfolgt per E-Mail.

(4) Bereits gezahlte Teilnahmevergütungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(5) Wird die Mindestteilnehmerzahl erreicht, kann der Anbieter hierüber informieren, damit der Teilnehmer etwaige organisatorische Maßnahmen verbindlich planen kann.

(6) Bei einer Absage im Rahmen eines Flatrate-Pakets wird dem Teilnehmer ein adäquater Ersatztermin angeboten oder die Schulung per On-Demand-Abruf bereitgestellt. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Flatrate-Gebühr besteht nicht, sofern das Gesamtleistungsversprechen des Jahrespakets gewahrt bleibt.

§ 9 Urheberrecht

Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Video-Aufzeichnungen im Archiv und Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

 

§ 10 Haftung

 

(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet der Anbieter im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Leistungen nur, soweit dieser eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, maximal jedoch 25.000,00 €.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die vom Anbieter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Fernunterrichtsschutzgesetz

 

Die angebotenen ebinare, Flatrates und Archivinhalte dienen der beruflichen Fortbildung. Eine individuelle Lernkontrolle im Sinne des FernUSG findet nicht statt.

§ 12 Änderungen der Geschäftsbedingungen

 

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen werden die betreffenden Teilnehmer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern die Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.

(2) In der Änderungsmitteilung werden die Teilnehmer auf ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Anbieter das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden Gerichtsstand, sofern der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.